Kategorie: Nachricht

Bei der Ausstellung von Krankschreibungen ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer (NIP) zwingend erforderlich.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass sich im Zusammenhang mit der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 1. Oktober 2010 die Formulare für die Krankmeldung geändert haben. Voraussetzung für die Ausstellung einer Krankschreibung ist die obligatorische Angabe der PESEL-Nummer und der persönlichen NIP-Nummer des Patienten bzw. der Passnummer bei Patienten, denen diese Nummern nicht zugeteilt wurden.

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