Ins Ausland gehen

Egal, ob wir mit unseren Liebsten einen Urlaub im Ausland verbringen, Europa individuell erkunden oder vielleicht Verwandte in einem der EU-Länder besuchen möchten: Es ist gut, eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) dabei zu haben.

Fachkliniken

Wir verfügen über ein großes Angebot an Fachkliniken, in denen Spezialisten mit langjähriger Erfahrung auf Sie warten.

Elektronische Rezepte

Patienten, die bei NZOZ Your Doctor registriert sind, haben die Möglichkeit, Rezepte für regelmäßig eingenommene Medikamente zu bestellen, die in ihrer Krankenakte verzeichnet sind.

Arbeitszeit

Wir stehen Ihnen, je nach Standort, von Montag bis Samstag ab 8:00 Uhr zur Verfügung.

Sonntag – geschlossen

Es lohnt sich zu wissen

Wir erbringen Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen eines Vertrags mit dem Nationalen Gesundheitsfonds kostenlos und gegen Gebühr – gemäß der in unseren Kliniken geltenden Preisliste.

Die EHIC ist ein Dokument, das bestätigt, dass sein Inhaber beim nationalen Gesundheitsfonds versichert ist und Anspruch auf Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich hat. Es lohnt sich, es mitzuführen und im medizinischen Notfall dem Arzt oder der Krankenhausverwaltung vorzuzeigen.

Wie bekomme ich eine EHIC?

Reichen Sie vor Ihrer geplanten Abreise einfach einen Antrag auf eine Karte bei der zuständigen Landesfiliale des Nationalen Gesundheitsfonds ein. Dies kann persönlich oder durch eine dazu befugte Person in der Filiale erfolgen, aber auch per ePUAP, per Fax, Post oder E-Mail – als ausgefüllte und unterschriebene Anlage – übermittelt werden. Die Ausstellung der EHIC ist nach Prüfung des Antrags kostenfrei. Bei einer persönlichen Beantragung erhalten Sie die Karte sofort vor Ort, allerdings sollten Sie bedenken, dass in den Ferienzeiten meist ein hoher Antragsbedarf besteht und es zu Warteschlangen kommen kann.

Es lohnt sich, daran zu denken

Der Inhaber der Europäischen Krankenversicherungskarte genießt die ihm aus der Gesetzgebung des EU-/EFTA-Landes erwachsenden Rechte unter denselben Bedingungen wie dessen krankenversicherte Staatsangehörige. Da jedoch in jedem Land andere Richtlinien und Vorschriften bezüglich der Gesundheitsversorgung gelten (nicht alle Leistungen sind kostenlos, in manchen Ländern müssen die Patienten zusätzliche Gebühren, sogenannte Zuzahlungen, entrichten), lohnt es sich, sich vor der Abreise mit den detaillierten Regeln zur Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in den EU-Ländern vertraut zu machen. Und wenn Sie vor Ort einen Arzt aufsuchen müssen, sollten Sie darauf achten, dass dieser zum öffentlichen Gesundheitssystem gehört.

Alle Informationen zu Dokumenten, die Sie zur Inanspruchnahme kostenloser Gesundheitsleistungen innerhalb der Europäischen Union berechtigen, finden Sie auf der Website des Nationalen Gesundheitsfonds: http://www.nfz.gov.pl/dla-pacjenta/zalatw-sprawe-krok-po-kroku/jak-wyrobic-karte-ekuz/.

Vom Nationalen Gesundheitsfonds erstattete medizinische Versorgung
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