Patienten, die die Rezeptfernbestellung nutzen, erhalten per E-Mail oder SMS eine PIN für ihr elektronisches Rezept. Diese Nummer und die PESEL-Nummer des Patienten, für den das Rezept ausgestellt wurde, sind Grundlage für die Bearbeitung des E-Rezepts in der Apotheke.
REGELN FÜR ELEKTRONISCHE REZEPTE E-Rezepte haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Ausnahmen sind Antibiotika – 7 Tage und immunologische Präparate – 120 Tage.
Eine spätere Einlösung eines 30-Tage-E-Rezeptes ist nur möglich, wenn der Arzt vorgibt, dass das Medikament ab einem bestimmten Datum bezogen werden soll. Bei Präparaten gegen chronische Erkrankungen ist dies eine gängige Lösung.
Bei einer Therapiedauer von mindestens einem Jahr kann die Gültigkeit eines E-Rezeptes auch 365 Tage betragen. Ein solches E-Rezept erhalten chronisch Kranke, die dauerhaft Medikamente in bestimmter Dosierung einnehmen und auf dem Rezept vom Arzt eine Gültigkeit von 365 Tagen vermerkt haben. Die erste Packung kann innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gekauft werden. Wenn wir dies später tun, stellt uns der Apotheker eine kleinere Menge des Arzneimittels zur Verfügung, proportional zur Anzahl der Tage, die seit dem Ausstellungsdatum des E-Rezepts vergangen sind. Sie können Medikamente für maximal 180 Tage auf einmal kaufen.