



17. September 2020
Seit September gilt eine neue Liste erstattungsfähiger Arzneimittel. Darin waren erstmals auch kostenlose Medikamente für Schwangere enthalten. Derzeit stehen 114 Medikamente auf der Liste, die am häufigsten von schwangeren Frauen eingenommen werden. Die Liste wird durch weitere Punkte ergänzt.
Ein Rezept für erstattungsfähige Arzneimittel (mit der Kennzeichnung „C“-Arzneimittel) kann von einem Arzt ausgestellt werden, der einen Vertrag mit der Nationalen Gesundheitskasse hat, oder von einem anderen Arzt – auf der Grundlage einer Schwangerschaftsbescheinigung.
Frauen haben ab dem Zeitpunkt der Bestätigung ihrer Schwangerschaft bis 15 Tage nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin Anspruch auf kostenlose Medikamente. Die Schwangerschaft muss durch eine Ärztin/einen Arzt (Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde oder in Weiterbildung), eine Haushebamme oder eine Frauenklinik bestätigt werden.
Die Liste der kostenlosen Medikamente finden Sie auf den Seiten 1671–1674: Bekanntmachungen des Gesundheitsministers vom 24. August 2020 zur Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel, Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke und Medizinprodukte
Wer wir sind
In unserer Arbeit lassen wir uns von der Idee eines Hausarztes leiten, der den Patienten nicht nur im Krankheitsfall umfassend betreut. Unsere Mission ist es, uns jeden Tag um die Gesundheit unserer Bewohner zu kümmern. Wir bieten Gesundheitserziehung und fördern Prävention.
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