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Seit September gilt eine neue Liste erstattungsfähiger Arzneimittel. Darin waren erstmals auch kostenlose Medikamente für Schwangere enthalten. Derzeit stehen 114 Medikamente auf der Liste, die am häufigsten von schwangeren Frauen eingenommen werden. Die Liste wird durch weitere Punkte ergänzt.

Ein Rezept für erstattungsfähige Arzneimittel (mit der Kennzeichnung „C“-Arzneimittel) kann von einem Arzt ausgestellt werden, der einen Vertrag mit der Nationalen Gesundheitskasse hat, oder von einem anderen Arzt – auf der Grundlage einer Schwangerschaftsbescheinigung. 

Frauen haben ab dem Zeitpunkt der Bestätigung ihrer Schwangerschaft bis 15 Tage nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin Anspruch auf kostenlose Medikamente. Die Schwangerschaft muss durch eine Ärztin/einen Arzt (Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde oder in Weiterbildung), eine Haushebamme oder eine Frauenklinik bestätigt werden.

Die Liste der kostenlosen Medikamente finden Sie auf den Seiten 1671–1674: Bekanntmachungen des Gesundheitsministers vom 24. August 2020 zur Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel, Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke und Medizinprodukte

NEUE NZOZ-KLINIK IHRES ARZTES DEMNÄCHST IN MIRKÓW

Die Eröffnung der neuen NZOZ-Praxis „Twój Lekarz“ (Ihr Arzt) in Mirków, Gemeinde Długołęka, ist für die zweite Novemberhälfte geplant. Die neue Einrichtung liegt verkehrsgünstig in der Nähe des Bahnhofs Mirków.

1. OKTOBER – INTERNATIONALER TAG DES ARZTES

Am 1. Oktober feiern wir den Internationalen Tag der Ärzte – ein besonderer Feiertag, der uns an die enorme Bedeutung der Arbeit von Ärzten in unserem täglichen Leben erinnert.

WELTHERZTAG

Wir feiern den Weltherztag jedes Jahr am letzten Sonntag im September, um die Menschen daran zu erinnern, wie wichtig Prävention und die Pflege des Kreislaufsystems sind.