16. Mai 2011
Wir möchten Sie daran erinnern, dass sich im Zusammenhang mit der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 1. Oktober 2010 die Formulare für die Krankmeldung geändert haben. Voraussetzung für die Ausstellung einer Krankschreibung ist die obligatorische Angabe der PESEL-Nummer und der persönlichen NIP-Nummer des Patienten bzw. der Passnummer bei Patienten, denen diese Nummern nicht zugeteilt wurden.
Wer wir sind
In unserer Arbeit lassen wir uns von der Idee eines Hausarztes leiten, der den Patienten nicht nur im Krankheitsfall umfassend betreut. Unsere Mission ist es, uns jeden Tag um die Gesundheit unserer Bewohner zu kümmern. Wir bieten Gesundheitserziehung und fördern Prävention.
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