Wir möchten Sie daran erinnern, dass sich im Zusammenhang mit der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 1. Oktober 2010 die Formulare für die Krankmeldung geändert haben. Voraussetzung für die Ausstellung einer Krankschreibung ist die obligatorische Angabe der PESEL-Nummer und der persönlichen NIP-Nummer des Patienten bzw. der Passnummer bei Patienten, denen diese Nummern nicht zugeteilt wurden.

Vorsicht vor Zecken im Urlaub

Gehören Sie zur Risikogruppe? Wurden Sie von einer Zecke gebissen? Prüfen Sie, ob bei Ihnen ein Risiko für Borreliose besteht! NZOZ Your Doctor führt die dritte Auflage des Präventionsprogramms gegen durch Zecken übertragene Krankheiten für Einwohner des Landkreises Breslau durch.