Bei der Ausstellung von Krankschreibungen ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer (NIP) zwingend erforderlich.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass sich im Zusammenhang mit der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 1. Oktober 2010 die Formulare für die Krankmeldung geändert haben. Voraussetzung für die Ausstellung einer Krankschreibung ist die obligatorische Angabe der PESEL-Nummer und der persönlichen NIP-Nummer des Patienten bzw. der Passnummer bei Patienten, denen diese Nummern nicht zugeteilt wurden.

08.04.2026 | Wie kann man sein Herz durch Training stärken?

In dieser Folge von „Was Ihr Arzt sagt“ sprechen wir über Kontraindikationen für körperliche Aktivität, die optimale Trainingsart für das Herz, die Bedeutung von Schlaf und Erholung sowie die Auswirkungen von Stress und Stimulanzien auf den Kreislauf. Die Diskussion basiert auf der klinischen Erfahrung eines Kardiologen und berücksichtigt die täglichen Gesundheitsentscheidungen der Patienten.