Wenn eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (aufgrund einer Krankheit oder der Notwendigkeit der Pflege eines kranken Familienmitglieds) begründet werden muss, wird eine Bescheinigung auf dem Formular ZUS ZLA ausgestellt.

Damit eine solche Bescheinigung bzw. ein Krankenstand gültig ist, müssen auf dem Formular ZUS ZLA folgende Daten angegeben werden:

  1. von der Person, die das ZLA ausstellt:

    – Vor- und Nachname der versicherten Person,

    – die Anschrift, an der sich die Person während der Dauer der Krankheit aufhält,

    – Entlassungsdatum, medizinische Indikationen und Entlassungsbriefcode,

  2. nach Patient:

    – PESEL-Nummer der versicherten Person (oder Passserie und -nummer, wenn keine PESEL-Nummer zugeteilt wurde),

    – Steueridentifikationsnummer des Arbeitgebers.

Sollten Sie bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sein, ist es notwendig, für jeden Arbeitgeber eine eigene Bescheinigung auszustellen, d.h. für jeden Beitragszahler die Steueridentifikationsnummer (NIP) anzugeben.

Das Formular ZUS ZLA ist für Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis bestimmt. Personen, die in einer anderen Form beschäftigt sind, erhalten ein solches Formular nicht. Personen, die bei KRUS versichert sind, können – auf der Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung über die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit, die auf dem Formular ZUS ZLA ausgestellt wurde – Krankengeld beantragen. Sie steht für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit zu, der ununterbrochen mindestens 30 Tage, höchstens jedoch 180 Tage dauert.

7. APRIL – WELTGESUNDHEITSTAG

Der Weltgesundheitstag ist ein besonderer Moment, der uns jedes Jahr daran erinnert, wie wichtig es ist, auf uns selbst und unsere Lieben zu achten. Im Jahr 2025 lautet sein Slogan: „Gesunde Anfänge, hoffnungsvolle Zukunft.“