Welche Informationen werden für die Erteilung einer L-4-Befreiung benötigt?

Wenn eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (aufgrund einer Krankheit oder der Notwendigkeit der Pflege eines kranken Familienmitglieds) begründet werden muss, wird eine Bescheinigung auf dem Formular ZUS ZLA ausgestellt.

Damit eine solche Bescheinigung bzw. ein Krankenstand gültig ist, müssen auf dem Formular ZUS ZLA folgende Daten angegeben werden:

  1. von der Person, die das ZLA ausstellt:

    – Name und Nachname der versicherten Person,

    – die Adresse, an der er/sie sich während der Krankheitsdauer aufhalten wird,

    – Entlassungsdatum, medizinische Indikationen und Entlassungsbriefcode,

  2. nach Patient:

    – PESEL-Nummer der versicherten Person (oder Passserie und -nummer, falls keine PESEL-Nummer vergeben wurde),

    – Steueridentifikationsnummer des Arbeitgebers.

Sollten Sie bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sein, ist es notwendig, für jeden Arbeitgeber eine eigene Bescheinigung auszustellen, d.h. für jeden Beitragszahler die Steueridentifikationsnummer (NIP) anzugeben.

Das Formular ZUS ZLA ist für Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis bestimmt. Personen, die in anderen Beschäftigungsformen beschäftigt sind, erhalten kein solches Formular. Versicherte der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (KRUS) können Krankengeld auf Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung über vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit beantragen, die auf dem Formular ZUS ZLA ausgestellt wird. Dieses Krankengeld wird für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, sofern diese mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage, jedoch höchstens 180 Tage andauert.

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