Im öffentlichen Raum, insbesondere im Internet, tauchen immer mehr Produkte mit suggerierten antiviralen Eigenschaften oder einem Schutz vor einer SARS-Cov-2-Infektion auf. Viele davon betreffen Nahrungsergänzungsmittel. Wir warnen vor der Nutzung solcher Angebote.

Nahrungsergänzungsmittel sind eine konzentrierte Quelle von Vitaminen oder Mineralien oder anderen Substanzen mit ernährungsphysiologischer oder sonstiger Wirkung.

Ihr Zweck besteht in der Ergänzung einer normalen Ernährung, sie werden keinen klinischen Tests unterzogen und haben keine in Studien bestätigte pharmakologische Wirkung.

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel sieht vor, dass Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein dürfen und insbesondere nicht: über die Eigenschaften eines Lebensmittels, insbesondere über seine Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, sein Herkunftsland oder seinen Herkunftsort, seine Produktions- oder Herstellungsmethoden.

Lebensmittelinformationen müssen für den Verbraucher genau, klar und leicht verständlich sein. Deshalb darf in der Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung keinem Lebensmittel die Eigenschaft zugeschrieben werden, eine menschliche Krankheit zu verhüten, zu behandeln oder zu heilen, und es darf auch nicht auf derartige Eigenschaften hingewiesen werden.

Nur ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes kann medizinische Eigenschaften aufweisen:Ein Arzneimittel ist ein Stoff oder ein Stoffgemisch, dem Eigenschaften zur Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tieren zugeschrieben werden oder das zum Zwecke der Diagnose oder zur Wiederherstellung, Korrektur oder Änderung der physiologischen Funktionen des Körpers durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung verabreicht wird.” .

In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden. Bestimmungen gelten die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes für Produkte, die die Kriterien eines Arzneimittels und die in gesonderten Vorschriften festgelegten Kriterien einer anderen Produktart, insbesondere eines Nahrungsergänzungsmittels, kosmetischen Mittels oder Medizinprodukts, erfüllen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Angabe medizinischer Eigenschaften (wie z. B. antivirale Wirkung, Behandlung von Grippe, Schutz vor einer SARS-Cov-2-Infektion, Behandlung einer COVID-19-Infektion) bei der Kennzeichnung, Aufmachung oder Werbung für Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, stellt einen Gesetzesverstoß dar und wird von der evidenzbasierten Medizin nicht unterstützt.

In Zeiten eingeschränkter beruflicher und sozialer Aktivitäten, Quarantäne und Infektionsgefahr ist unser gesundheitsförderndes Verhalten wichtig – gesunde Ernährung, ausreichend Schlaf, Ruhe, Erholung.

Es ist die Verwendung einer ausgewogenen, abwechslungsreichen und gesunde Ernährung ist einer der wichtigsten Faktoren zur Erhaltung der Gesundheit.

Nahrungsergänzungsmittel können bei Menschen mit einem Mangel an einzelnen Vitaminen oder Mineralstoffen oder bei Personen verwendet werden, die über ihre Ernährung keine ausreichenden Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen aufnehmen. Sie sind jedoch kein Ersatz für eine gesunde Ernährung oder Behandlung.

Quelle: https://gis.gov.pl/aktualnosci/ostrzezenie-przed-ofertami-dotyczacymi-przeciwwirusowych-produktow-spozywczych/

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