Warnung vor Angeboten für „antivirale“ Lebensmittel

Im öffentlichen Raum, insbesondere im Internet, tauchen immer mehr Produkte mit suggerierten antiviralen Eigenschaften oder einem Schutz vor einer SARS-Cov-2-Infektion auf. Viele davon betreffen Nahrungsergänzungsmittel. Wir warnen vor der Nutzung solcher Angebote.

Nahrungsergänzungsmittel sind eine konzentrierte Quelle von Vitaminen oder Mineralien oder anderen Substanzen mit ernährungsphysiologischer oder sonstiger Wirkung.

Ihr Zweck besteht in der Ergänzung einer normalen Ernährung, sie werden keinen klinischen Tests unterzogen und haben keine in Studien bestätigte pharmakologische Wirkung.

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel bestimmt, dass Lebensmittelinformationen nicht irreführend sein dürfen, insbesondere nicht: hinsichtlich der Eigenschaften eines Lebensmittels, insbesondere hinsichtlich seiner Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Herkunftsland oder -ort, Herstellungsverfahren oder Verarbeitung.

Lebensmittelinformationen müssen korrekt, klar und für Verbraucher leicht verständlich sein. Daher dürfen Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung keinem Lebensmittel die Eigenschaft zuschreiben, Krankheiten vorzubeugen, sie zu behandeln oder zu heilen, oder auf solche Eigenschaften hinweisen.

Nur ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes kann medizinische Eigenschaften aufweisen:Ein Arzneimittel ist ein Stoff oder ein Gemisch von Stoffen, der/das als geeignet zur Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tieren dargestellt wird oder der/das zur Diagnose oder zur Wiederherstellung, Verbesserung oder Modifizierung der physiologischen Körperfunktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung verabreicht wird.” .

Gemäß den oben genannten Bestimmungen gelten die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes für ein Produkt, das sowohl die Kriterien eines Arzneimittels als auch die Kriterien einer anderen Art von Produkt, insbesondere eines Nahrungsergänzungsmittels, eines Kosmetikums oder eines Medizinprodukts, wie in gesonderten Verordnungen definiert, erfüllt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Angabe medizinischer Eigenschaften (wie antivirale Wirkungen, Behandlung von Grippe, Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen, Behandlung von COVID-19-Infektionen) in der Kennzeichnung, Präsentation oder Werbung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, einen Verstoß gegen das Gesetz darstellt und nicht durch evidenzbasierte Medizin gestützt wird.

In Zeiten eingeschränkter beruflicher und sozialer Aktivitäten, Quarantäne und Infektionsgefahr ist unser gesundheitsförderndes Verhalten wichtig – gesunde Ernährung, ausreichend Schlaf, Ruhe, Erholung.

Es ist die Verwendung einer ausgewogenen, abwechslungsreichen und gesunde Ernährung ist einer der wichtigsten Faktoren zur Erhaltung der Gesundheit.

Nahrungsergänzungsmittel können bei Menschen mit einem Mangel an einzelnen Vitaminen oder Mineralstoffen oder bei Personen verwendet werden, die über ihre Ernährung keine ausreichenden Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen aufnehmen. Sie sind jedoch kein Ersatz für eine gesunde Ernährung oder Behandlung.

Quelle: https://gis.gov.pl/aktualnosci/ostrzezenie-przed-ofertami-dotyczacymi-przeciwwirusowych-produktow-spozywczych/

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